Praxisgemeinschaft für Psychotherapie in Bremen
Praxisgemeinschaft für Psychotherapie in Bremen 

Leistungen / Kosten

Der Gemeinschaftspraxis für Psychotherapie liegt eine Abrechnungsgenehmigung der kassenärztlichen Vereinigung vor und kann somit mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Sonderkostenträgern abrechnen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzlich versicherten Patienten/-innen stehen zunächst bis zu fünf so genannte probatorische Sitzungen zu, in denen die Diagnostik durchgeführt wird und gemeinsam geklärt wird, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Diese Sitzungen dürfen Sie nutzen, um die psychotherapeutische Arbeitsweise zu erproben. Nach diesen Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse gestellt. Die Behandlung beginnt nach der Genehmigung durch die Krankenkasse.

 

Private Krankenversicherungen / Beihilfe

In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten von privaten Krankenversicherungen übernommen. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen der Kostenübernahme innerhalb der Versicherungen. Bitte kontaktieren Sie, am besten bereits vor Aufnahme einer Psychotherapie, Ihre private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle, um die genauen Rahmenbedingungen der Kostenübernahme zu klären.

 

Selbstzahler

Die Kosten für eine Psychotherapie können auch von Ihnen selbst getragen werden. Dabei werden die Sitzungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.